Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Zustandekommen und Durchführung des Auftrags:
a) Geschlossene Führungen (Gruppenbuchungen)
Verträge über geschlossene Führungen (Gruppenbuchungen) kommen durch Annahme einer entsprechenden vorherigen verbindlichen Anmeldung (Bestellung) des Auftraggebers bei TransLanG, vertreten durch Frau Doris Schöpke-Bielefeld, Fetzerstr. 11, 70199 Stuttgart (im Folgenden: TransLanG) zustande.
b) Offene Führungen (Führungen für Einzelpersonen und Kleingruppen, die TransLanG zu bestimmten Terminen durchführt und die durch entsprechende Vorauszahlung gebucht werden können.)
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und TransLanG kommt im Falle von offenen Führungen durch die verbindliche Anmeldung des Auftraggebers (Bestellung) und Vorauszahlung des Teilnahmebetrags zustande. Die Anmeldung zu Offenen Führungen ist stets verbindlich. Voraussetzung für die Leistungserbringung seitens TransLanG ist, dass 2 Tage vor Durchführung der Leistung die jeweilige Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erreicht ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht kann TransLanG den Vertrag über die Durchführung der Gästeführung bei Offenen Führungen kündigen. TransLanG ist verpflichtet den  Auftraggeber dann unverzüglich davon zu informieren. Der Auftraggeber hat sich im eigenen Interesse bei TransLanG zu erkundigen, ob der Auftrag durchgeführt wird, bevor er z. B. Anreise oder Unterkunft bucht. Ein Schadensersatzanspruch besteht ist diesem Fall nicht, sofern TransLanG kein Verschulden trifft. Im Falle einer Absage hat der Auftraggeber das Recht, an der gleichen Führung zu einem anderen Zeitpunkt teilzunehmen. Wünscht der Auftraggeber dies nicht, wird die Teilnahmegebühr sofort zurückerstattet.
c) Im Übrigen werden bei geschlossenen und offenen Führungen Umfang und Inhalt der jeweiligen Leistungspflichten im Rahmen der konkreten einzelvertraglichen Absprachen geregelt.
d) Die vereinbarten Führungen finden bei jedem Wetter statt, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

2. Zahlungsbedingungen, Stornogebühren für geschlossene Führungen (Gruppenbuchungen):
a) Der Entgeltanspruch von TransLanG ist spätestens unmittelbar nach erbrachter Leistung zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
TransLanG ist hinsichtlich der Leistungen eines Drittanbieters (z. B. Gaststätte, Museum) nicht Vertragspartner des Auftraggebers und übernimmt insbesondere keine Gewähr für zwischenzeitlich eintretende Preisänderungen bei Drittleistungen oder Mängel bei der Drittleistung. TransLanG ist hinsichtlich der Entgeltansprüche für Drittleistungen einzugsbevollmächtigt.
b) Die Anmeldung zu Führungen ist stets verbindlich.
c) Vor Beginn einer Führung kann der Auftraggeber jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Schriftform erfolgen und wird an dem Tag wirksam, an dem die Rücktrittserklärung bei TransLanG eingeht. Tritt der Auftraggeber  vom Vertrag zurück ohne dass dies von TransLanG zu vertreten ist, ist TransLanG berechtigt, folgende Stornogebühren zu erheben:
Zwischen 59 und 14 Tagen vor der gebuchten Führung: 70 %
13 bis 7 Tage vor der gebuchten Führung: 90 %
ab 6 Tage vor der gebuchten Führung: 100 %
des vereinbarten Entgelts.
d) Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin oder nimmt er die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht an, ohne dass dies von TransLanG zu vertreten ist, z. B. durch schlechtes Wetter, Erkrankung des Auftraggebers, Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrags bzw. Rücktritt, obwohl TransLanG zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen und das vereinbarte Honorar wird zu 100 % in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht in diesem Fall nicht.
e) Bei Offenen Führungen ist ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Insoweit gelten die Bestimmungen unter d) entsprechend.

f) Witterungsverhältnisse berechtigen grundsätzlich nicht zu kostenfreiem Rücktritt oder
Kündigung. Etwas anderes gilt nur, wenn durch die gegebenen Witterungsverhältnisse  mit der Teilnahme eine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum des Auftraggebers verbunden ist, die die Teilnahme an der Führung im Einzelfall unzumutbar macht.
g) Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

3. Gewährleistung:
TransLanG haftet nicht für Umstände, die nicht im eigenen Einflussbereich liegen und die die Durchführung von Teilleistungen oder der Leistung insgesamt unmöglich machen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Drittleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird und der Auftraggeber hieraus Ansprüche gegen diesen Dritten hat.

4. Gutscheine:
Gutscheine gelten nur für Eigenleistungen von TransLanG. Gutscheine verlieren, sofern nichts anderes einzelvertraglich vereinbart ist, ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren ab Ausstelldatum eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nur möglich, wenn damit gebuchte Leistungen zum dritten Mal von TransLanG schuldhaft nicht erbracht wurden. Wird für die Leistung ein Gutschein verwendet, gelten Nr. 2 b), 2 d) und Nr. 2 e) dieser AGB entsprechend.

5. Haftung für Eigen- und Fremdverschulden:
TransLanG übernimmt keine Haftung für Fremdverschulden, insbesondere nicht für Verschulden eines Drittanbieters. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Führungen mitunter eine gewisse Beweglichkeit beim Auftraggeber voraussetzen. Der Auftraggeber hat spätestens bei Auftragserteilung in eigener Verantwortung mit TransLanG zu klären, ob eventuell vorhandene Beeinträchtigungen oder Gebrechen der Teilnahme entgegenstehen.
Die Haftung von TransLanG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TransLanG ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TransLanG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TransLanG beruhen.

6. Verjährung von Ansprüchen:
a) Ansprüche des Auftraggebers gegenüber TransLanG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TransLanG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche auf  Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TransLanG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.
c) Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächstfolgende Werktag.
d) Der Lauf der Frist wird durch Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und TransLanG gehemmt bis die Fortsetzung der Verhandlung verweigert oder diese abgebrochen wird.

7. Schriftform - Fernabsatzgesetz
a) Mündliche Zusagen/Vereinbarungen durch/mit Vertreter(n) von TransLanG oder durch/mit sonstige(n) Hilfspersonen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch TransLanG.
b) Die Vorschriften des BGB über Fernabsatzverträge sind auf die Verträge zwischen TransLanG und dem Kunden gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anzuwenden.

8. Datenschutzerklärung:
TransLanG erhebt und speichert die Daten des Auftraggebers, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Auftraggeber hat gegenüber TransLanG das Recht auf unentgeltliche Auskunft bezüglich der über ihn gespeicherten Daten, sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Eine Herausgabe dieser Daten an Dritte erfolgt ausschließlich dann, wenn es zur Bearbeitung oder Durchführung notwendig ist, wie z. B. bei der Beauftragung eines Drittanbieters im Namen des Auftraggebers.

9. Haftung/Haftungsausschluss bei Sprachdienstleistungen

  1. Auf Schadensersatz haftet TransLanG - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    1. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 1000,- beschränkt ist.

  3. Die  o. g. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel seitens TransLanG arglistig verschwiegen wurde oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.
  4. Wir haften insbesondere nicht für
    1. Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes vom Kunden an uns oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen;
    2. für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung;
    3. für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine mangelhafte Übersetzung gedruckt wird, wenn der Kunde bei Vertragsschluss nicht angegeben hat, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist und TransLanG vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zugesandt oder ohne Freigabe von TransLanG gedruckt hat. 
    4. Soweit die Haftung von TransLanG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TransLanG.

 10. Mängelrechte der Kunden bei Sprachdienstleistungen

  1. Sämtliche Reklamationen sind schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel können nur binnen acht Werktagen nach Übersendung/Übermittlung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, sonstige Mängel binnen acht Werktagen nach Entdeckung des Mangels gerügt werden. Für den Zeitpunkt der Übersendung/Übermittlung der Übersetzung gilt der Ausgang bei TransLanG, im Falle des Postversands zzgl. zwei Werktage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  2. Ist ein Mangel ordnungs- und fristgemäß angezeigt worden, ist TransLanG berechtigt, nach eigener Wahl die Leistung - soweit dies nach der Natur der Leistung möglich ist - mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde hat TransLanG die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  3. Stellt sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt heraus, kann TransLanG Erstattung der hieraus entstandenen Kosten verlangen.
  4. TransLanG ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den Kaufpreis zahlt.
  5. Ist die Nacherfüllung aufgrund der Natur der Leistung ausgeschlossen oder ist sie fehlgeschlagen oder hat sie sich über eine angemessene Zeit hinaus verzögert oder kann sie sonst nach den gesetzlichen Vorschriften verweigert werden, ist der Kunde berechtigt, den Preis zu mindern oder bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurückzutreten.

11. Verjährung
Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für sonstige Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Schlussbestimmungen:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen lässt die übrigen Bestimmungen unberührt. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand am Sitz von TransLanG, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sein gewöhnlicher Aufenthalt unbekannt ist oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt. TransLanG ist berechtigt, auch an einem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen.

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